Die neue Elektroprämie
Alle Infos zur neuen Prämie

Alle Infos zur neuen Prämie
Die zentralen Eckpunkte des Förderprogramms haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Einkommensgrenze
Förderung für private Haushalte mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (entspricht einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von ca. 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren).
Basisförderung
3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge (Elektroautos) bzw. 1.500 Euro für Plug-in-Hybride oder Range Extender. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
Zusätzliche Förderung
Der neue Kia ProCeed: sportlicher Shooting Brake mit dynamischem Design, großzügigem Raumangebot und modernster Technologie.
Kinderregelung
Erhöhung der oben genannten Einkommensgrenze um 5.000 Euro pro Kind (maximal zwei Kinder).
Kinderbonus
Zusätzlich 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro.
Maximale Förderungssumme
Je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße kann die Förderung bis zu 6.000 Euro betragen.
Stichtag für die Förderung
Maßgeblich ist das Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 auch rückwirkend gestellt werden.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
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Das Förderprogramm konzentriert sich dem Bundesumweltministerium zufolge zumindest vorerst ausschließlich auf Neufahrzeuge (Kauf oder Leasing) mit. Förderfähig sind:
- Elektroautos: Fahrzeuge mit rein batterie-elektrischem Antrieb (E-Autos).
- Plug-in-Hybride: Sind förderfähig, sofern sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern verfügen.
- Range-Extender: Fahrzeuge mit batterie-elektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer (“Range-Extender”) sind förderfähig, sofern sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern verfügen.
- Gebrauchtwagen sind zumindest vorerst nicht Bestandteil der Förderung.
Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2027 wird eine Umstellung der Förderung für danach neu zugelassene Plug-in-Hybride geprüft, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Steuerliche Vorteile von Elektrofahrzeugen
Unabhängig von der geplanten Kaufprämie profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von bestehenden steuerlichen Vorteilen
- Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035
- 0,25-%-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung
- Attraktive Abschreibungsmodelle für Unternehmen bei Elektro-Dienstwagen
Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung
Wir als Rudolf Vatterott GmbH übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich.
